Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem Auto, oder dem Velo entstanden sein. Bei dem Verrechnen von Fahrtkosten gibt es verschiedene Details zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen alle Voraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.